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Kurzgutachten bei kleinen Schäden

Ein Kratzer an der Stoßstange, eine Delle in der Tür: Nicht jeder Schaden braucht ein volles Gutachten. Schicken Sie mir Fotos, dann sage ich Ihnen, was sinnvoll ist.

Gutachten, Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden, oft Bagatellschäden genannt, muss die Versicherung des Unfallgegners ein volles Gutachten unter Umständen nicht bezahlen. Eine feste Grenze dafür gibt es nicht, Gerichte entscheiden im Einzelfall. Für solche Schäden gibt es zwei kleinere Wege.

Volles Gutachten
Für mittlere und größere Schäden. Mit allen Werten, die für Ihre Ansprüche zählen, auch Wertminderung und Reparaturdauer.
Kurzgutachten
Für kleinere Schäden. Hält den Schaden mit Fotos und den Reparaturkosten fest, ohne alle Werte eines vollen Gutachtens.
Kostenvoranschlag
Erstellt eine Werkstatt. Nennt die Reparaturkosten, sonst nichts.

Warum sich ein Blick vorher lohnt

Was von außen klein aussieht, kann dahinter größer sein, etwa an Halterungen, Sensoren oder am Träger hinter der Stoßstange. Als gelernter Kfz-Mechatroniker sehe ich mir das genau an, bevor wir uns für einen Weg entscheiden.

Wer das Kurzgutachten bezahlt

Das hängt vom Fall ab, vor allem von der Schuldfrage. Ich bespreche es mit Ihnen, bevor Kosten entstehen. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Gutachter?

So bekommen Sie schnell eine Einschätzung

Schicken Sie mir zwei oder drei Fotos: den Schaden von nah und das ganze Auto von schräg vorn oder hinten. Das geht per WhatsApp oder über das Formular. Sieht es nach mehr aus, wird ein Unfallgutachten daraus.

Fotos schicken, Einschätzung bekommen

Telefon und WhatsApp sind rund um die Uhr erreichbar. Fotos vom Schaden helfen mir, die Lage vorab einzuschätzen.