Zum Inhalt springen
01515 0101905

Unfallgutachten nach einem Unfall

Ist Ihnen jemand ins Auto gefahren, zeigt ein Gutachten, was der Schaden wirklich kostet. Ich besichtige Ihr Auto vor Ort im Rhein-Sieg-Kreis, in Köln und in Bonn.

Wofür Sie das Gutachten brauchen

Wer den Unfall verursacht hat, muss Ihren Schaden ersetzen. In der Praxis zahlt das seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Wie hoch der Schaden ist, belegt das Gutachten. Es ist die Grundlage, mit der Sie oder Ihr Anwalt den Schaden bei der Versicherung geltend machen.

Den Gutachter dürfen Sie selbst wählen. Schlägt die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen vor, müssen Sie den nicht nehmen.

Wo ich Ihr Auto besichtige

Ich komme dorthin, wo Ihr Auto steht: vor Ihre Haustür, auf den Parkplatz Ihres Arbeitgebers oder in die Werkstatt. Ich bin in Troisdorf und Umgebung unterwegs, unter anderem in Siegburg, Sankt Augustin, Lohmar, Niederkassel, Köln-Porz, Hennef und Bonn-Beuel. Auf Wunsch komme ich auch weiter, in ganz NRW. Wie lange ich zu Ihnen brauche, steht unter Einsatzgebiet.

Was im Gutachten steht

  • Fotos und Beschreibung des Schadens
  • Reparaturkosten mit Ersatzteilen, Lackierung und Arbeitszeit
  • Reparaturdauer, wichtig für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Wertminderung, wenn das Auto trotz Reparatur weniger wert ist
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt

Was Sie das Gutachten kostet

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Gutachten. Bei Mitschuld, im Kaskofall oder bei sehr kleinen Schäden kann das anders sein. Das besprechen wir, bevor Kosten entstehen.

Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Gutachter? Ist der Schaden klein, reicht vielleicht ein Kurzgutachten.

Mietwagen nach dem Unfall

Brauchen Sie ein Ersatzauto, solange Ihres in der Werkstatt steht, helfe ich bei der Vermittlung eines Mietwagens. Ob die Versicherung des Unfallgegners die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie mich darauf an, bevor Sie einen Wagen mieten.

Und die rechtlichen Fragen?

Ich erstelle das Gutachten und erkläre Ihnen, was darin steht. Fragen zur Schuld oder zu Ihren Ansprüchen klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht. Den wählen Sie selbst, auf Wunsch nenne ich Ihnen Kanzleien aus der Region.

So nehme ich den Schaden auf

Fotos mit Maßstab, eine Streifentafel für Dellen, bei Bedarf die Achsvermessung. Echte Beispiele aus meinen Gutachten, die Kennzeichen sind unkenntlich gemacht.

  • Maßstäbe am Schaden Mit angelegten Maßstäben sind Lage und Größe des Schadens auf jedem Foto im Gutachten nachvollziehbar.
  • Ecke hinten Eindruck und Kratzer an der hinteren Ecke. Auch hier zeigt die Streifentafel, wo sich das Blech verformt hat.
  • Achsvermessung Achsvermessung nach dem Unfall: Hat das Fahrwerk etwas abbekommen?

Was Sie jetzt tun können

  • Fotografieren Sie den Schaden und, wenn es gefahrlos geht, die Unfallstelle.
  • Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners.
  • Lassen Sie das Auto erst reparieren, wenn ich den Schaden aufgenommen habe.
  • Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir die Fotos per WhatsApp. Ich sage Ihnen, wie es weitergeht.

Unfall gehabt? Ich komme zu Ihrem Auto.

Telefon und WhatsApp sind rund um die Uhr erreichbar. Fotos vom Schaden helfen mir, die Lage vorab einzuschätzen.